Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Durch die Verwendung des vorstehenden Angebotes erkennt der Empfänger die nachstehenden Bedingungen an. Als Verwendung des Angebotes gilt beispielsweise die Kontaktaufnahme bezüglich des angebotenen Objektes mit uns oder dem Eigentümer.
Die Angaben beruhen ausschließlich auf Informationen des Eigentümers bzw. Vermieters. Wir sind selbstverständlich ebenfalls um richtige und vollständige Angaben bemüht, können jedoch für die Erklärungen des Eigentümers bzw. Vermieters keine Haftung übernehmen. Abweichungen der vorgegebenen objektbezogenen Daten beeinträchtigen unseren Provisionsanspruch nicht, wenn die wirtschaftliche Identität des Objektes gewahrt bleibt.
2. Unser Angebot ist vertraulich und nur für den Empfänger bestimmt. Die Weitergabe an Dritte ist nur nach unserer schriftlichen Zustimmung und unter ausdrücklichem Hinweis auf die damit verbundene Provisionsverpflichtung gestattet. Der Bruch der Vertraulichkeit unseres Angebotes verpflichtet zum Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Verkäufer- und Käuferprovision. Der Provisionsanspruch ist insbesondere auch dann verdient, wenn der Vertrag mit einer Partei zustande kommt, mit der der Angebotsempfänger in einem besonders engen persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnis steht. Der Auftraggeber (Mieter, Vermieter, Käufer, Verkäufer usw.) verpflichtet sich, alle Daten wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen und befreit uns hinsichtlich der Weitergabe von datenschutzrechtlichen Beschränkungen. Der Auftraggeber haftet bei falschen Angaben für die bei uns und anderen Vertragspartnern entstandenen Schäden.
3. Unser Provisionsanspruch entsteht und ist fällig mit Abschluss des Hauptvertrages (Kauf-, Mietvertrag usw.), auch wenn dieser erst nach Beendigung der Maklertätigkeit zustande kommt. Dies gilt auch, wenn der Hauptvertrag zu vom ursprünglichen Auftrag abweichenden Bedingungen abgeschlossen wird oder der wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag erreicht wird. Die Provision ist auch dann geschuldet, wenn der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung abgeschlossen wird. Dies gilt ebenfalls für die Einräumung von Optionsrechten. Für den Nachweis oder die Vermittlung zahlt der Empfänger des Angebotes eine Courtage in der im Angebot ausgewiesenen Höhe zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4. Uns ist gestattet, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden, in Zwangsversteigerungsverfahren auch für Beteiligte dieses Verfahrens. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden.
Wir verpflichten uns zu größt möglicher Neutralität gegenüber unseren Auftraggebern.
5. Kommt zwischen dem Empfänger und dem Eigentümer des angebotenen Objekts oder dessen Rechtsnachfolger ein anderes als das ursprünglich vorgesehene oder ein weiteres Geschäft zustande, oder erwirbt der Empfänger eines der nachgewiesenen Objekte im Wege der Zwangsversteigerung, so sind die vorstehend aufgeführten Provisionen ebenfalls zu zahlen. Wir haben auch dann Anspruch auf eine Provision, wenn infolge unserer Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises zunächst eine Anmietung oder Pacht des Objektes erfolgt ist und erst zu einem späteren Zeitpunkt der Kauf des Objekts vollzogen wird. Die für die Anmietung oder Pacht gezahlte Provision wird in diesem Fall angerechnet.
6. Der Interessent hat für den Fall, dass er Kenntnis des Objektes bzw. Eigentümers oder Vermieters des Objektes hat, diesen Umstand dem Makler unverzüglich mitzuteilen. Unterbleibt die Mitteilung, macht der Interessent sich schadensersatzpflichtig.
7. Mangels anderer Vereinbarungen gelten folgende Provisionszahlungen als vereinbart.
a) Unsere Provision beträgt für den Nachweis oder die Vermittlung eines Kaufvertrages, 3% vom Erwerbspreis zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
b) Unsere Provision beträgt für den Nachweis oder die Vermittlung eines Mietvertrages
- zur privaten Nutzung 2 Monatsmieten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- zur gewerblichen Nutzung 3 Monatsmieten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Unsere Provision ist mit Vertragsabschluss fällig und verdient.
8. Wir haften nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei.
9. Unsere Haftung ist auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit begrenzt.
10. Die Unwirksamkeit von einzelnen dieser Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Geschäftsbedingungen.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand im Verkehr mit Vollkaufleuten ist Augsburg. Auf das Vertragsverhältnis ist deutsches Recht anzuwenden.